## Sachsen plant biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten trotz EU-KI-Verordnung
Das sächsische Innenministerium unter Armin Schuster (CDU) plant eine Polizeigesetznovelle, die den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten erlauben soll. Als Begründung führt Schuster an, dass sich eine Blamage wie im Fall der lange untergetauchten RAF-Terroristin Daniela Klette nicht wiederholen dürfe. Klettens Aufenthaltsort war zuvor von Journalisten mithilfe der umstrittenen Gesichtersuchmaschine PimEyes gefunden worden. Das Ministerium steht jedoch vor erheblichen rechtlichen Hürden. Die geplante Nutzung solcher biometrischer Abgleichsysteme würde eine sehr große biometrische Datenbank erfordern. Die EU-KI-Verordnung verbietet jedoch die Anlegung oder Nutzung solcher biometrischer Datenbanken für die Strafverfolgung in der Öffentlichkeit – laut einem Gutachten der Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch „ausnahmslos“. Das sächsische Innenministerium zeigt sich davon unbeeindruckt und argumentiert, man wolle Tools verwenden, die sich der „grundsätzlichen Datenbankstruktur des Internets“ bedienen und keine eigenen Datenbanken aufbauen würden. Diese Position steht im Widerspruch zur Rechtsauffassung von Expert:innen, die in der geplanten Praxis einen klaren Verstoß gegen die EU-Verordnung sehen.
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- **Source**: 
- **Sector**: The Network
- **Tags**: biometrischer abgleich, gesichtserkennung, datenschutz, eu-verordnung
- **Credibility**: unverified
- **Published**: 2026-03-06 01:13:23
- **ID**: 2243
- **URL**: https://whisperx.ai/en/intel/2243