## Sächsische Polizeirechtsnovelle: Kosmetische Änderungen ebnen Weg für massiven Überwachungsausbau
Die sächsische Regierung hält trotz scharfer Kritik an ihrem Vorhaben fest, die Polizei mit erheblich erweiterten Überwachungsbefugnissen auszustatten. Der nun vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf für das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) wurde nach internen Verhandlungen nur minimal angepasst. Kritiker bezweifeln die Vereinbarkeit mit EU-Recht und warnen vor dystopischen Verhältnissen. Die Pläne sehen vor, dass die sächsische Polizei Bilder im Internet biometrisch auswerten darf. Weitere massive Befugniserweiterungen umfassen den Einsatz von Verhaltensscannern, verdeckter Kennzeichenerkennung und automatisierter Datenanalyse. Lediglich bei zwei besonders problematischen Punkten machte das Innenministerium einen Rückzieher. Innenminister Armin Schuster (CDU) und Polizeipräsident Jörg Kubiessa treiben die Novelle voran. Schuster bezeichnete den angepassten Entwurf trotz der geringfügigen Änderungen als von „rechtsstaatlich sehr hoher Qualität“. Der ursprüngliche, noch schärfere Referentenentwurf stammte aus dem Herbst. Unter Zeitdruck muss nun der sächsische Landtag über das Gesetz entscheiden, das die Grundlagen für einen erweiterten präventiv-polizeilichen Zugriff auf Daten und neue Überwachungstechnologien schafft.
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- **Source**: 
- **Sector**: The Network
- **Tags**: sächsische regierung, polizei, überwachung, datenschutz, eu-recht
- **Credibility**: unverified
- **Published**: 2026-03-06 01:13:30
- **ID**: 2246
- **URL**: https://whisperx.ai/en/intel/2246